Triebwagen und Triebfahrzeuge besitzen eine Anlage zur Druckluftbeschaffung. Diese setzt sich zusammen aus Anlagen zur Drucklufterzeugung und Luftaufbereitung. Die Anlage versorgt außer der Druckluftbremse auch eine Reihe andere Einrichtungen (Nebenverbraucher) mit Druckluft. Grundsätzlich sind alle Schienenfahrzeuge mit einer Hauptluftleitung (HL) ausgerüstet. Der Regelbetriebsdruck beträgt 5 bar.